Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Beratung und digitale Dienstleistungen

OneMarketing (Inhaberin Venica Schmerler) · Friedrichstraße 15 · 70174 Stuttgart · info@onemarketingnetwork.com

Stand: März 2026

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge und Leistungen zwischen OneMarketing (Inhaberin Venica Schmerler) (im Folgenden „Auftragnehmer“) und dem Kunden („Auftraggeber“) im Bereich Beratung, Umsetzung digitaler Projekte, Suchmaschinenoptimierung (SEO), Generative Engine Optimization (GEO), E-Commerce, Webdesign, E-Mail-Marketing und ähnliche digitale Dienstleistungen.

Diese AGB gelten ausschließlich für unternehmerische Auftraggeber (B2B). Für Verbraucher im Sinne des BGB gelten gesonderte Regelungen.

2. Vertragsgegenstand

Der Auftragnehmer erbringt Beratungs- und Umsetzungsleistungen gemäß individueller Vereinbarung. Die genaue Leistungsbeschreibung erfolgt im jeweiligen Vertrag oder Angebot.

Soweit Gegenstand des Vertrages die Erbringung von Optimierungsleistungen für generative Suchmaschinen (GEO) ist, schuldet der Auftragnehmer die fachgerechte Ausführung der vereinbarten Maßnahmen. Da die Platzierung in KI-Antworten von den Algorithmen dritter Anbieter (z. B. Google, OpenAI, Perplexity) abhängt, wird kein konkreter Ranking-Erfolg und keine garantierte Ausspielung geschuldet.

Eine Indexierung durch KI-Systeme sowie die Häufigkeit oder Art der Zitierung durch diese Systeme liegen außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers und sind nicht Gegenstand der Leistungspflicht.

3. Vertragsschluss

Der Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Angebots oder Auftragserteilung des Auftraggebers zustande. E-Mail gilt als Schriftform im Sinne dieser AGB.

4. Leistungen

Die vereinbarten Leistungen werden mit der gebotenen Sorgfalt und Fachkompetenz ausgeführt. Anpassungen und Erweiterungen des Leistungsumfangs erfolgen nur nach schriftlicher Vereinbarung und können eine Anpassung der Vergütung zur Folge haben.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Zugänge und Materialien rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers berechtigen den Auftragnehmer zur angemessenen Verlängerung vereinbarter Fristen. Mehraufwand, der durch fehlende Mitwirkung entsteht, kann gesondert in Rechnung gestellt werden.

Sofern für die Umsetzung die Nutzung von Drittsoftware vereinbart wurde (z. B. Monitoring-Tools), schließt der Auftraggeber die entsprechenden Nutzungsverträge direkt mit dem jeweiligen Anbieter ab und stellt dem Auftragnehmer die notwendigen Zugriffsrechte für die Dauer der Zusammenarbeit zur Verfügung.

6. Vergütung und Zahlung

Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Angebot oder Vertrag. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Bei monatlich wiederkehrenden Leistungen wird die Vergütung jeweils zu Beginn des Leistungsmonats fällig. Einmalige Leistungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzüge zahlbar.

Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie eine Pauschale von 40 Euro gemäß § 288 Abs. 5 BGB geltend gemacht werden.

7. Nutzungsrechte

Der Auftraggeber erhält an den vom Auftragnehmer erstellten Arbeitsergebnissen die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung auf den Auftraggeber über.

Strategien, Konzepte und Arbeitsergebnisse, die im Rahmen der Zusammenarbeit entwickelt werden, verbleiben im Eigentum des Auftraggebers. Alle erarbeiteten Daten, Accounts und Strategien bleiben vollständig beim Auftraggeber.

8. Haftung

Die Haftung des Auftragnehmers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

Bei der Nutzung von KI-gestützten Optimierungstools können fehlerhafte Inhalte generiert werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle vom Auftragnehmer erstellten oder optimierten Inhalte vor der Veröffentlichung auf fachliche Richtigkeit zu prüfen. Mit der Freigabe oder produktiven Nutzung durch den Auftraggeber entfällt jegliche Haftung des Auftragnehmers für die inhaltliche Richtigkeit.

Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen oder Ausfälle, die durch Störungen bei Drittanbietern (z. B. KI-Plattformen, Hosting-Anbieter, Software-Tools) verursacht werden.

9. Abnahme

Erbrachte Leistungen gelten als abgenommen, sofern der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Leistungserbringung schriftlich konkrete Mängel rügt. Eine pauschale Ablehnung ohne Begründung gilt nicht als wirksame Mängelrüge.

10. Vertragslaufzeit und Kündigung

Sofern im Einzelvertrag oder Angebot nicht anders vereinbart, wird der Vertrag für eine Mindestlaufzeit von drei (3) Monaten geschlossen. Diese Mindestlaufzeit dient der technischen Etablierung der GEO-Maßnahmen.

Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. E-Mail genügt für die Schriftform der Kündigung.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit der Zahlung von mehr als zwei Monatsbeiträgen in Verzug ist.

11. Datenschutz und Vertraulichkeit

Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum vertraulichen Umgang mit Kundendaten und zur Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO. Sofern im Rahmen der Zusammenarbeit eine Auftragsverarbeitung erfolgt, wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag abgeschlossen.

Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei nicht an Dritte weiterzugeben.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Stuttgart, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

13. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie einzelner Verträge bedürfen der Schriftform. E-Mail genügt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.