Barrierefreie Websites gestalten & umsetzen
Hinweise zur Testphase – Bitte beachten Sie, dass sich die hier angebotenen Tools aktuell in einer Testphase befinden. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr auf Vollständigkeit oder Fehlerfreiheit. Die Ergebnisse sind erste Anhaltspunkte und ersetzen keine professionelle Prüfung
BFSG-Check: Bin ich betroffen?
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Farbkontrast-Checker
Farbkontrast-Checker (WCAG & APCA)
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Kleinerer Fließtext zur Veranschaulichung.
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Warum digitale Barrierefreiheit ?
- Rechtssicherheit und Vermeidung von Abmahnungen
- Bessere Nutzererfahrun und größere Reichweite
- Markenstärkung durch Inklusion
Welche Kriterien sollten erfüllt werden ?
| Kriterium | Maßnahmen & Anforderungen |
| Kontrast & Lesbarkeit | Mindestens 4,5:1 Kontrastverhältnis für normalen Text. |
| Tastatur-Bedienbarkeit | Alle Funktionen müssen vollständig via Tastatur nutzbar sein. |
| Alternativtexte | Beschreibende Alternativtexte für Bilder & Grafiken hinterlegen. |
| Strukturierter Code | Semantische Auszeichnung von Überschriften, Listen und Tabellen. |
| Skalierbarkeit | Inhalte müssen ohne Funktionsverlust vergrößerbar sein (Zoom). |
| Keine Farben allein | Informationen dürfen nicht ausschließlich über Farbe vermittelt werden. |
| Erklärung zur Barrierefreiheit | Muss leicht auffindbar und verständlich auf der Website eingebunden sein. |
Für wen gilt das BFSG?
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Unternehmen mit Online-Angeboten an Verbraucher
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Kleine Unternehmen (unter 10 Beschäftigte, unter 2 Mio. € Umsatz) meist ausgenommen
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Öffentliche Stellen waren bereits verpflichtet
Folgen bei Nichteinhaltung
Bußgelder, Abmahnungen und im Extremfall Netzabschaltung drohen. Die Einhaltung wird streng kontrolliert.
Alle Angaben ohne Gewähr.
Häufige Fragen zum BFSG
Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?
Das BFSG ist die nationale Umsetzung der Europäischen Barrierefreiheitsrichtlinie (European Accessibility Act). Das Gesetz soll sicherstellen, dass bestimmte Produkte und Dienstleistungen im digitalen Raum (z. B. Websites, Online-Shops, Apps, E-Books) für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind.
Für wen gilt das BFSG bzw. welche Unternehmen sind betroffen?
Das BFSG gilt primär für Wirtschaftsakteure, die digitale Dienstleistungen oder Produkte für Endverbraucher (B2C) anbieten.
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Betroffen: Online-Shops, E-Commerce-Plattformen, Websites mit E-Tickets oder Vertragsabschlüssen, Banking-Apps und E-Book-Anbieter.
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Ausnahme: Kleinstunternehmen (Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern UND weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz/Jahresbilanz) sind von den Anforderungen an Dienstleistungen ausgenommen, wenn die Umsetzung eine unverhältnismäßige Belastung darstellt.
Ab wann muss mein Online-Angebot barrierefrei sein?
Die Frist für die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen ist der 28. Juni 2025. Ab diesem Datum müssen neue oder erneuerte digitale Dienstleistungen und Produkte, die unter das Gesetz fallen, konform sein.
Was sind die wichtigsten technischen Anforderungen für Websites?
Die Anforderungen basieren auf der internationalen Norm EN 301 549 und der WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines). Die zentralen Punkte sind:
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Kontrast: Texte und wichtige Grafiken müssen ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 aufweisen.
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Tastaturbedienbarkeit: Alle Funktionen (Navigation, Formulare, Buttons) müssen komplett ohne Maus bedienbar sein.
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Alternativtexte: Alle informativen Bilder, Grafiken und Videos benötigen beschreibende Alternativtexte (Alt-Tags).
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Struktur: Der Code muss semantisch korrekt sein (z. B. H1-H6 für Überschriften, korrekt ausgezeichnete Listen und Tabellen).
Was droht bei Nichteinhaltung des BFSG?
Bei Verstößen können die zuständigen Marktüberwachungsbehörden Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel anordnen. Bei vorsätzlichen oder fahrlässigen Verstößen drohen zudem hohe Bußgelder. Auch Abmahnungen durch Verbraucherschutzverbände sind möglich.